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BFH, 05.07.2007 - VII B 302/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
EStG § 36 Abs. 2; ; EStG § ... 36 Abs. 2 Nr. 2; ; EStG § 36 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1; ; EStG § 38 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 38a Abs. 3 Satz 1; ; EStG § 42d; ; EStG § 42d Abs. 3 Satz 4; ; EStG § 42d Abs. 3 Satz 4 Nr. 1; ; EStG § 42d Abs. 3 Satz 4 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rückgängigmachung des Lohnsteuerabzugs
- datenbank.nwb.de
Keine Anrechnung einbehaltener und abgeführter Lohnsteuer auf die Einkommensteuer bei Rückgängigmachung des Lohnsteuerabzugs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 12.05.2006 - 3 K 4506/03
- BFH, 05.07.2007 - VII B 302/06
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 28.04.1961 - VI 301/60 U
Aufrechnung eines Erstattungsanspruchs eines Arbeitnehmers aus einemen von ihm …
Auszug aus BFH, 05.07.2007 - VII B 302/06
Da die Rechtslage, soweit für die Entscheidung erheblich, mithin klar und eindeutig ist, bedarf es keiner Untersuchung der von dem Kläger angegriffenen Ansicht des FG, sie sei überdies bereits durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, insbesondere das Urteil vom 28. April 1961 VI 301/60 U (BFHE 73, 289, BStBl III 1961, 372), geklärt.
- BFH, 20.10.2010 - I R 54/09
Gegenstand einer Untätigkeitsklage bei Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts …
In demselben Sinne hat der BFH schließlich einen Anspruch auf Anrechnung von Lohnsteuer in Fällen für nicht gegeben erachtet, in denen ein Arbeitgeber die Lohnsteuer zwar zunächst einbehalten, später aber im Rahmen des Lohnsteuer-Jahresausgleichs an den Arbeitnehmer ausgekehrt hatte (BFH-Beschluss vom 5. Juli 2007 VII B 302/06, BFH/NV 2007, 2096; ähnlich schon BFH-Urteil in BFHE 73, 289, BStBl III 1961, 372). - BFH, 07.07.2015 - VII R 49/13
Ausschluss der Anrechnung von Steuerabzügen - Annahme einer Beschränkung der …
Denn eine doppelte Begünstigung des Steuerpflichtigen durch den Anspruch auf Anrechnung der Steuerabzüge und die gleichzeitige Weiterleitung der Rückzahlung der Steuerabzüge ist --jedenfalls unter diesen Voraussetzungen-- nicht vom Sinn und Zweck des § 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG a.F. gedeckt (vgl. auch Senatsbeschluss vom 5. Juli 2007 VII B 302/06, BFH/NV 2007, 2096).